01. Oktober 2026

Brandschutzkonzept für Gewerbeimmobilien: Sicherheit, die im Alltag funktioniert

Beispiel Brandschutzsanierung

Brandschutzsanierung ist oft kein Raumproblem. Sondern ein Sicherheitsproblem.

Diesen Satz hören Bauherren im Gewerbebau nicht immer gern. Denn er bedeutet: Neue Oberflächen und moderne Räume machen ein Gebäude allein nicht sicher. Entscheidend ist, ob Menschen im Ernstfall schnell und geschützt ins Freie gelangen. Und ob ein Brand auf einen Abschnitt begrenzt bleibt.

Die Zahlen zeigen, was auf dem Spiel steht. 2023 verursachten Feuer-Großschäden in Deutschland einen Schadenaufwand von 1,7 Milliarden Euro. Der teuerste Einzelschaden traf einen Metallverarbeiter mit 175 Millionen Euro (GDV). Hinter solchen Summen stehen häufig auch lange Betriebsunterbrechungen.

Ein durchdachtes Brandschutzkonzept ist deshalb mehr als eine Pflicht für die Baugenehmigung. Es schützt Mitarbeitende, Sachwerte und Ihre Lieferfähigkeit. In diesem Beitrag zeigen wir, wann Gewerbeimmobilien ein Brandschutzkonzept brauchen. Wir erklären, wo der Bestandsschutz endet. Wir zeigen, warum proaktives Handeln günstiger ist als das Warten auf die Behörde. Und wir berichten von einer aktuellen Baustelle bei CNH Industrial in Heilbronn.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Brandschutzkonzept?
  2. Wann brauchen Gewerbeimmobilien ein Brandschutzkonzept?
  3. Bestandsschutz: Wie lange schützt die alte Genehmigung?
  4. Praxisbeispiel: Brandschutzsanierung im Schulungszentrum von CNH Industrial
  5. Reaktiv oder proaktiv: Wann investieren Unternehmen in den Brandschutz?
  6. Brandschutzkonzept erstellen: So gehen wir als Generalplaner vor
  7. Was kostet ein Brandschutzkonzept?
  8. Die wichtigsten Take-Aways
  9. Fazit: Brandschutz planen, bevor die Behörde fragt

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept beschreibt, wie ein Gebäude die Schutzziele des Brandschutzes erreicht. In Baden-Württemberg legt § 15 der Landesbauordnung (LBO) diese Ziele fest. Gebäude müssen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen. Zudem müssen die Rettung von Menschen und wirksame Löscharbeiten möglich sein.

Dafür bündelt das Konzept vier Bausteine. Der bauliche Brandschutz umfasst Brandabschnitte, feuerwiderstandsfähige Bauteile und Rettungswege. Der anlagentechnische Brandschutz ergänzt Brandmeldeanlagen, Sprinkler sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Der organisatorische Brandschutz regelt Brandschutzordnung, Unterweisungen sowie Flucht- und Rettungspläne. Der abwehrende Brandschutz sorgt für Feuerwehrzufahrten, Löschwasser und Feuerwehrpläne.

Oft fällt auch der Begriff Brandschutznachweis. Er ist Teil der Bauvorlagen und belegt die Einhaltung der Vorschriften. Bei einfachen Gebäuden genügt oft ein Nachweis in Plan und Text. Bei komplexen Gewerbeimmobilien wird daraus ein ganzheitliches Brandschutzkonzept. Es verbindet Architektur, Tragwerk und Technische Gebäudeausrüstung.

Wann brauchen Gewerbeimmobilien ein Brandschutzkonzept?

Eine Pflicht besteht vor allem bei Sonderbauten. Dazu zählen viele Gebäude im Gewerbe- und Industriebau. Beispiele sind große Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Gebäude mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr. Auch Schulungs- und Bildungseinrichtungen können je nach Größe darunter fallen.

Für Produktions- und Lagergebäude gilt zusätzlich die Industriebaurichtlinie. Sie regelt zulässige Brandabschnittsflächen, Rettungsweglängen und Anforderungen an Bauteile. Mit einer Brandmeldeanlage oder einer Sprinkleranlage erlaubt sie deutlich größere Brandabschnitte. Wer die Richtlinie früh nutzt, gewinnt Spielraum für Layout und Materialfluss. Deshalb gehört der Brandschutz bei uns von Anfang an in die Fabrikplanung.

Auch ohne Sonderbaustatus kann ein Brandschutzkonzept nötig werden. Typische Auslöser sind Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Umbauten. Aus einer Lagerhalle wird eine Werkstatt. Ein Bürotrakt erhält Schulungsräume. Eine neue Produktionslinie bringt zusätzliche Brandlasten ins Gebäude. In solchen Fällen prüft die Baurechtsbehörde, ob das bestehende Konzept noch trägt. Häufig fordert sie dann ein Brandschutzgutachten oder ein aktualisiertes Brandschutzkonzept.

Bestandsschutz: Wie lange schützt die alte Genehmigung?

Viele Eigentümer verlassen sich auf den Bestandsschutz. Mit der Neufassung der LBO Baden-Württemberg 2026 ist er in § 76 erstmals ausdrücklich geregelt. Danach genießt eine Anlage Bestandsschutz, wenn sie genehmigt und genehmigungskonform errichtet wurde. Zudem darf sie den Umfang der genehmigten Nutzung nicht verlassen haben.

Genau hier liegt die Grenze. Ändert sich die Nutzung, kann der Bestandsschutz entfallen. Außerdem darf die Behörde nach § 76 Absatz 2 Anpassungen an neues Recht verlangen. Voraussetzung ist, dass Leben oder Gesundheit bedroht sind. Beim Brandschutz ist diese Schwelle schnell erreicht. Bei wesentlichen Änderungen kann die Behörde auch nicht berührte Bauteile einbeziehen.

In der Praxis sind viele Gewerbeimmobilien über Jahrzehnte gewachsen. Pläne fehlen oder sind veraltet. Genehmigungen sind lückenhaft dokumentiert. Dann lässt sich der Bestandsschutz kaum belegen. Eine saubere Bestandsaufnahme ist deshalb der erste Schritt jeder Brandschutzsanierung.

Praxisbeispiel: Brandschutzsanierung im Schulungszentrum von CNH Industrial

Bei unserem Kunden CNH Industrial in Heilbronn sanieren und modernisieren wir aktuell das Schulungszentrum brandschutztechnisch. Dort wird in Schulungsräumen gearbeitet. In benachbarten Hallen finden zugleich Demonstrationen sowie Umbau- und Reparaturarbeiten statt.

Brandschutzsanierung im Schulungszentrum von CNH Industrial in Heilbronn
Brandschutztechnische Sanierung im Schulungszentrum von CNH Industrial in Heilbronn.

In einem Schulungszentrum treffen viele Menschen, praktische Arbeit und unterschiedliche Raumsituationen aufeinander. Teilnehmende kennen das Gebäude oft nicht. Bei Reparaturarbeiten können Zündquellen entstehen, etwa beim Schweißen oder Schleifen. Der Brandschutz muss deshalb im Alltag mitgedacht werden.

Diese Baustelle zeigt, wie viel Verantwortung in solchen Bestandsprojekten steckt. Oberflächen zu erneuern und Räume moderner wirken zu lassen, reicht da nicht aus. Menschen müssen sich im Gebäude sicher bewegen können. Und die Nutzung muss auch künftig zu den Anforderungen passen.

Bei Umbauten im Bestand schauen wir deshalb genau hin. Wie werden die Räume genutzt? Welche Abläufe ändern sich? Wo kreuzen sich die Wege von Schulungsgruppen und Werkstattverkehr? Aus den Antworten leiten wir Brandabschnitte, Rettungswege und organisatorische Regeln ab. Sicherheit muss nicht nur im Plan stehen. Sie muss im Alltag funktionieren.

Umbau im Bestand: Brandschutz im Schulungszentrum von CNH Industrial
Umbau im Bestand: Bei CNH Industrial planen wir den Brandschutz entlang der täglichen Abläufe.

Reaktiv oder proaktiv: Wann investieren Unternehmen in den Brandschutz?

Wie erleben Unternehmen Brandschutzsanierungen im Bestand? Wird erst Geld in die Hand genommen, wenn die Behörde dazu auffordert? Oder handeln sie proaktiv? Unsere Erfahrung zeigt: Beides kommt vor. Doch der reaktive Weg ist fast immer der teurere.

Wer auf eine behördliche Anordnung wartet, verliert Gestaltungsspielraum. Dann bestimmen Fristen den Takt und nicht die Produktion. Maßnahmen laufen oft unter Zeitdruck im laufenden Betrieb. Proaktive Bauherren verbinden die Brandschutzsanierung dagegen mit ohnehin geplanten Umbauten. So lassen sich Bauabschnitte bündeln und Stillstände vermeiden.

Ein zweiter Punkt wird oft unterschätzt. Ein Brandschutzkonzept, das für die Baugenehmigung ausreicht, schützt nicht automatisch vor hohen Sachschäden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausdrücklich hin. Längere Betriebsunterbrechungen können sogar das wirtschaftliche Überleben eines Betriebs gefährden. Das Baurecht zielt vor allem auf den Schutz von Menschen. Maschinen, Lagergut und Lieferfähigkeit brauchen oft weitergehende Maßnahmen.

Wie groß das Risiko ist, zeigt ein Blick auf die Statistik. Zwischen 2007 und 2023 entfiel laut GDV gut ein Viertel des Schadenaufwands der Sachversicherung auf Feuer. Allein 2023 meldeten die Versicherer 21 Feuer-Großschäden mit jeweils über 20 Millionen Euro. Der GDV empfiehlt deshalb, den Versicherer früh in die Planung einzubinden. Das gilt für Neubauten ebenso wie für Nutzungsänderungen.

Brandschutzkonzept erstellen: So gehen wir als Generalplaner vor

Ein gutes Brandschutzkonzept entsteht nicht isoliert. Es greift in Architektur, Tragwerk und Haustechnik ein. Als Generalplaner bündeln wir diese Disziplinen in einer Hand. Unser Sachverständigennetzwerk deckt Brandschutzberatung, Brandschutzkonzepte und Brandschutzüberwachung ab. Auch Feuerwehrpläne sowie Flucht- und Rettungspläne erstellen wir mit unseren Partnern.

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Mit 3D-Laserscan erfassen wir Gebäude, Gebäudeteile und technische Anlagen punktgenau. Aus der Punktwolke entsteht ein BIM-Modell. Darin verorten wir Brandabschnitte, Rettungswege und Abschottungen. Die Kollisionsprüfung zeigt früh, wo Leitungen eine Brandwand kreuzen. So vermeiden wir teure Nachbesserungen auf der Baustelle.

Schon in der Leistungsphase 0 klären wir mit Ihnen die Nutzung. Welche Prozesse laufen heute im Gebäude? Was planen Sie in fünf oder zehn Jahren? Ein Brandschutzkonzept, das künftige Erweiterungen mitdenkt, spart später Zeit und Genehmigungsaufwand.

Wie wichtig nutzungsspezifische Lösungen sind, zeigen auch Busbetriebshöfe. Wir planten etwa den Neubau der Zentralwerkstatt mit Busbetriebshof für AVG und VBK in Karlsruhe. Laut GDV haben Brände in Busbetriebshöfen die Grenzen herkömmlicher Brandschutzkonzepte gezeigt. Alternative Antriebe bringen zusätzliche Risiken mit sich. Die Versicherer haben dazu einen eigenen Leitfaden veröffentlicht (VdS 0825).

Was kostet ein Brandschutzkonzept?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Kosten für ein Brandschutzkonzept hängen von Größe, Nutzung und Gebäudeklasse ab. Bestandsgebäude mit lückenhafter Dokumentation verursachen mehr Aufwand als Neubauten. Auch Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorgaben erfordern zusätzliche Nachweise. Wir rechnen nach HOAI oder nach Aufwand ab.

Deutlich stärker ins Gewicht fällt meist die Umsetzung. Brandschutztüren, Abschottungen oder eine Sprinkleranlage verursachen spürbare Kosten. Umso wichtiger ist ein Konzept, das die Schutzziele wirtschaftlich erreicht. Oft ersetzt eine sinnvolle Kompensation eine teure Standardmaßnahme. Ein Beispiel: Eine Brandmeldeanlage kann nach Industriebaurichtlinie größere Brandabschnitte ermöglichen. Das spart unter Umständen eine zusätzliche Brandwand.

Die wichtigsten Take-Aways

  • Ein Brandschutzkonzept verbindet baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.
  • Sonderbauten und Industriebauten brauchen fast immer ein individuelles Konzept. Die Industriebaurichtlinie eröffnet dabei Spielräume.
  • Der Bestandsschutz endet bei Nutzungsänderungen oder wenn Leben und Gesundheit bedroht sind (§ 76 LBO BW).
  • Baurechtlicher Brandschutz schützt Menschen, aber nicht automatisch Maschinen und Lieferfähigkeit.
  • Proaktive Brandschutzsanierung ist planbarer und meist günstiger als Handeln unter behördlichem Druck.
  • 3D-Bestandserfassung und BIM machen den Brandschutz im Bestand transparent und prüfbar.

Fazit: Brandschutz planen, bevor die Behörde fragt

Ein Brandschutzkonzept für Gewerbeimmobilien ist kein Formular für die Akte. Es ist ein Werkzeug für einen sicheren Betrieb. Gerade im Bestand entscheidet es darüber, ob Menschen im Ernstfall sicher ins Freie gelangen. Und ob Ihr Unternehmen nach einem Brand schnell wieder lieferfähig ist.

Warten Sie nicht auf die Aufforderung der Behörde. Nutzen Sie geplante Umbauten, um den Brandschutz an Ihre heutige Nutzung anzupassen. Wir begleiten Sie als Generalplaner mit Sachverständigennetzwerk von der Bestandsaufnahme bis zur Übergabe.

Sie planen einen Umbau, eine Nutzungsänderung oder eine Brandschutzsanierung? Rufen Sie uns an unter 07251 72488-0 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir prüfen Ihr Gebäude und zeigen Ihnen den sinnvollsten Weg.

Quellen: GDV, Schadenverhütung in der Sachversicherung 2023/2024; Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Neufassung vom 16. März 2026.