
Sanierung oder Neubau? IBE unterstützt Sie gerne!
Generalplanung
Als Generalplaner übernehmen wir die ganzheitliche Verantwortung für den gesamten Planungsprozess sowie die Überwachung der Projektrealisierung. Für Sie als Bauherr bedeutet das: ein zentraler Ansprechpartner, ein Vertragspartner – die IBE Generalplanung GmbH.
Was ist ein Generalplaner?
Der Generalplaner übernimmt die gesamte Planung und Koordination eines Bauwerkes. Abhängig von der Absprache mit Ihnen, dem Bauherrn, als Auftraggeber, zählt die Bauleitung ebenfalls zur Planungsleistung. Dadurch steht der Generalplaner als einziger Ansprechpartner jederzeit zur Seite. Folglich liegt die alleinige Verantwortung für die umfassenden Planungsleistungen beim Generalplaner.
Verantwortung für sämtliche Fachplanungen:
- Architektur
- Tragwerksplanung
- Technische Gebäudeausrüstung
- Fabrik-/Werkstattplanung
- Verkehrsanlagen
Was sind die Vorteile der Beauftragung eines Generalplaners für den Bauherrn?
Die Zunahme an Generalplanungsleistungen zeigt deutlich, dass dem Bauherrn aus dieser Dienstleistung vielfältige Vorteile erwachsen:
- Der Auftraggeber hat nur einen Verhandlungspartner, den Generalplaner, der alle Subunternehmer frei auswählt und koordiniert.
- Der Aufwand für Administration und Koordination verringert sich durch einen Ansprechpartner.
- Das oft unterschätzte Haftungsrisiko für die Schnittstellenverantwortung entfällt.
- Der Zugriff auf einen Generalplaner minimiert das generelle Haftungsrisiko – z. B. beim Ausfall von einzelnen Fachplanern.
- Die Detailabstimmungen sind Aufgabe des Generalplaners, nicht mehr die des Bauherrn.
- Die Einzelterminkontrolle entfällt für den Bauherrn.
Warum Generalplanung?
Moderne Bauvorhaben sind komplex – technisch, energetisch und organisatorisch. An einem einzigen Projekt können heute über 30 verschiedene Fachplaner beteiligt sein. Diese Vielzahl an Beteiligten bringt nicht nur hohe Anforderungen an Koordination und Kommunikation mit sich, sondern auch erhebliche Risiken für alle Beteiligten – insbesondere für Bauherren.
Die klassische Rolle des Architekten als alleiniger Koordinator des Bauprozesses hat sich im Laufe der Jahre verändert. Projektsteuerung, Bauüberwachung und technische Fachplanung liegen heute meist in den Händen spezialisierter Ingenieure. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Planung: Lebenszyklusbetrachtung, Nachhaltigkeit, Simulationen, Qualitätssicherung – all das verlangt interdisziplinäre Zusammenarbeit von Anfang an.
Generalplanung bedeutet: alle relevanten Planungsleistungen aus einer Hand. Das reduziert Schnittstellen, minimiert Haftungsrisiken und ermöglicht eine effizientere Projektabwicklung.
Für den Bauherrn bedeutet das: ein zentraler Ansprechpartner, eine ganzheitliche Planung, weniger Risiken – und mehr Planungssicherheit.
Administrativer Aufwand
Mit einem Generalplaner erhält der Auftraggeber alle Planungsleistungen gebündelt in einem Vertrag. Leistungen, die nicht im eigenen Haus erbracht werden, koordiniert der Generalplaner über eigene Fachpartner – inklusive Vertrags- und Schnittstellenmanagement.
Alle Informationen, Planunterlagen und Schriftverkehre werden zentral beim Generalplaner verwaltet, aufbereitet und gefiltert. Der Bauherr erhält ausschließlich die entscheidungsrelevanten Inhalte – klar strukturiert, geprüft und abgestimmt.
So läuft der gesamte Planungsprozess an einer Stelle zusammen: Pläne, Protokolle und Fachinformationen werden koordiniert, zusammengeführt und dem Auftraggeber in verständlicher und entscheidungsfähiger Form zur Verfügung gestellt.
Koordination
Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Generalplaners, dass Termine und Fristen bei der Planung eingehalten werden. Ebenso hat der Generalplaner den Informationsfluss zwischen den einzelnen an der Planung fachlich Beteiligten sicherzustellen und bei Bedarf Abstimmungsgespräche zu führen.
Verantwortung der Schnittstellen
Es obliegt dem Generalplaner, die jeweilige Leistung der Planungsbeteiligten sowohl inhaltlich wie auch auf Vollständigkeit zu prüfen. Eventuelle Kollisionen mit anderen Planungsleistungen werden festgestellt und beseitigt. Die Integration aller Planungsleistungen in das Gesamtprojekt stellt einen hohen Anspruch an die Kompetenz des Generalplaners.
Haftungsübernahme
Der Generalplaner gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die Richtigkeit der einzelnen Planungen einschließlich aller Schnittstellen innerhalb des Gesamtprojektes. Für die Gewährleistung in der Planung haftet dem Auftraggeber nur der Generalplaner.
Welche Vorteile hat die Generalplanung mit IBE?
Wir verstehen uns dabei konsequent als Treuhänder des Bauherrn: Ihre wirtschaftlichen und qualitativen Ziele stehen im Zentrum unseres Handelns.
Unser Leistungsspektrum setzt bereits in der Leistungsphase 0 an, um frühzeitig die strategischen Weichen für den Projekterfolg zu stellen. Über die klassischen Planungs- und Überwachungsphasen (LPH 1–9) hinaus erweitern wir den Standard um entscheidende wertsteigernde Faktoren: Durch eine strukturierte Inbetriebnahme (Phase 10) und ein systematisches Technisches Monitoring (Phase 11) stellen wir sicher, dass die geplanten Effizienzziele im Realbetrieb tatsächlich erreicht werden. Mit der Berücksichtigung von Rückbau und Wiederverwertung (Phase 12) integrieren wir zudem die Anforderungen des zirkulären Bauens bereits in die initiale Planungsstrategie.
Dieser integrale Ansatz reduziert Schnittstellenverluste, minimiert Schnittstellenrisiken und bietet dem Bauherrn die Sicherheit einer durchgehenden fachlichen Begleitung aus einer Hand.

