
Sanierung oder Neubau? IBE unterstützt Sie gerne!
Unsere Generalplanung im Überblick
Generalplanung
Als Generalplaner übernehmen wir die ganzheitliche Verantwortung für den gesamten Planungsprozess sowie die Überwachung der Projektrealisierung. Für Sie als Bauherr bedeutet das: ein zentraler Ansprechpartner, ein Vertragspartner – die IBE Generalplanung GmbH.
Der Generalplaner übernimmt die gesamte Planung und Koordination eines Bauwerkes. Abhängig von der Absprache mit Ihnen, dem Bauherrn, als Auftraggeber, zählt die Bauleitung ebenfalls zur Planungsleistung. Dadurch steht der Generalplaner als einziger Ansprechpartner jederzeit zur Seite. Folglich liegt die alleinige Verantwortung für die umfassenden Planungsleistungen beim Generalplaner.
Verantwortung für sämtliche Fachplanungen:
- Architektur
- Tragwerksplanung
- Technische Gebäudeausrüstung
- Fabrik-/Werkstattplanung
- Verkehrsanlagen
Die Zunahme an Generalplanungsleistungen zeigt deutlich, dass dem Bauherrn aus dieser Dienstleistung vielfältige Vorteile erwachsen:
- Der Auftraggeber hat nur einen Verhandlungspartner, den Generalplaner, der alle Subunternehmer frei auswählt und koordiniert.
- Der Aufwand für Administration und Koordination verringert sich durch einen Ansprechpartner.
- Das oft unterschätzte Haftungsrisiko für die Schnittstellenverantwortung entfällt.
- Der Zugriff auf einen Generalplaner minimiert das generelle Haftungsrisiko – z. B. beim Ausfall von einzelnen Fachplanern.
- Die Detailabstimmungen sind Aufgabe des Generalplaners, nicht mehr die des Bauherrn.
- Die Einzelterminkontrolle entfällt für den Bauherrn.
Moderne Bauvorhaben sind komplex – technisch, energetisch und organisatorisch. An einem einzigen Projekt können heute über 30 verschiedene Fachplaner beteiligt sein. Diese Vielzahl an Beteiligten bringt nicht nur hohe Anforderungen an Koordination und Kommunikation mit sich, sondern auch erhebliche Risiken für alle Beteiligten – insbesondere für Bauherren.
Die klassische Rolle des Architekten als alleiniger Koordinator des Bauprozesses hat sich im Laufe der Jahre verändert. Projektsteuerung, Bauüberwachung und technische Fachplanung liegen heute meist in den Händen spezialisierter Ingenieure. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Planung: Lebenszyklusbetrachtung, Nachhaltigkeit, Simulationen, Qualitätssicherung – all das verlangt interdisziplinäre Zusammenarbeit von Anfang an.
Generalplanung bedeutet: alle relevanten Planungsleistungen aus einer Hand. Das reduziert Schnittstellen, minimiert Haftungsrisiken und ermöglicht eine effizientere Projektabwicklung.
Für den Bauherrn bedeutet das: ein zentraler Ansprechpartner, eine ganzheitliche Planung, weniger Risiken – und mehr Planungssicherheit.
Mit einem Generalplaner erhält der Auftraggeber alle Planungsleistungen gebündelt in einem Vertrag. Leistungen, die nicht im eigenen Haus erbracht werden, koordiniert der Generalplaner über eigene Fachpartner – inklusive Vertrags- und Schnittstellenmanagement.
Alle Informationen, Planunterlagen und Schriftverkehre werden zentral beim Generalplaner verwaltet, aufbereitet und gefiltert. Der Bauherr erhält ausschließlich die entscheidungsrelevanten Inhalte – klar strukturiert, geprüft und abgestimmt.
So läuft der gesamte Planungsprozess an einer Stelle zusammen: Pläne, Protokolle und Fachinformationen werden koordiniert, zusammengeführt und dem Auftraggeber in verständlicher und entscheidungsfähiger Form zur Verfügung gestellt.
Es liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Generalplaners, dass Termine und Fristen bei der Planung eingehalten werden. Ebenso hat der Generalplaner den Informationsfluss zwischen den einzelnen an der Planung fachlich Beteiligten sicherzustellen und bei Bedarf Abstimmungsgespräche zu führen.
Es obliegt dem Generalplaner, die jeweilige Leistung der Planungsbeteiligten sowohl inhaltlich wie auch auf Vollständigkeit zu prüfen. Eventuelle Kollisionen mit anderen Planungsleistungen werden festgestellt und beseitigt. Die Integration aller Planungsleistungen in das Gesamtprojekt stellt einen hohen Anspruch an die Kompetenz des Generalplaners.
Der Generalplaner gewährleistet gegenüber dem Auftraggeber die Richtigkeit der einzelnen Planungen einschließlich aller Schnittstellen innerhalb des Gesamtprojektes. Für die Gewährleistung in der Planung haftet dem Auftraggeber nur der Generalplaner.
Bei anspruchsvollen Bauprojekten ist der Einsatz eines Generalplaners besonders empfehlenswert. Denn jedes Bauvorhaben erfordert die Einbindung zahlreicher Fachingenieure – etwa für Statik, Akustik, Brandschutz oder technische Gebäudeausrüstung.
Sobald mehrere Planer beteiligt sind, steigen der Koordinationsaufwand und die Schnittstellenrisiken erheblich. Genau hier setzt der Generalplaner an: Er übernimmt die vollständige Organisation, Steuerung und Abstimmung aller Fachdisziplinen – und wird damit zum alleinigen, vertraglich verantwortlichen Ansprechpartner für den Bauherrn.
Das Ergebnis: eine spürbare Entlastung auf Bauherrenseite, mehr Planungssicherheit und ein deutlich reduzierter administrativer sowie zeitlicher Aufwand.
