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Win-Win-Situation für alle Beteiligten

Die Abwicklung von Großvolumen Bauverträgen ist besonders deshalb störanfällig, weil die Vertragsparteien sich zu einem Zeitpunkt auf die Herbeiführung eines bestimmten Bauerfolgs verständigen müssen, in dem sie selbst (noch) nicht verlässlich absehen können, welcher Aufwand zur Realisierung tatsächlich erbracht werden muss. Hier ist das Partnering-Modell eine erfolgreiche Methode der Kooperation.

Gerade bei Großprojekten sind viele Faktoren zu Beginn des Projektes nicht definierbar, es gibt viele Unschärfen die zu Störfaktoren werden können:

  • Zu frühe Festlegung unrealistischer, bei öffentlichen Großprojekten oft politisch motivierter Budgets
  • Zu frühe Vergabe der Bauleistungen (Stichwort: „Baubegleitende Ausführungsplanung”) ohne eine belastbare Evaluierung von Risiken
  • Vergabe von Bau- und Planungsleistungen zu nicht auskömmlichen, zuweilen unter den Selbstkosten und den HOAI Mindestsätzen liegenden Vertragspreisen
  • Als Folge hiervon: Spekulative Preisgestaltungen der Unternehmer mit dem Ziel, den unauskömmlichen Vertragspreis über Nachträge „aufzubessern”; dadurch entsteht ein verdeckter, für die Parteien nicht verlässlich kalkulierbarer Wettbewerb jenseits des Wettbewerbs um den Ausgangsvertrag
  • Unzureichender Informationsaustausch zwischen den Baubeteiligten; Keine strukturierte Koordinierung von Planung, Fachplanung und Bauausführung (Stichwort: Schnittstellenbewältigung)

Kooperation und Partnering

„Echtes Partnering” in Bausachen ist weit mehr als das bloße Bekenntnis, den Vertragspartner fair behandeln zu wollen. Es ist auch kein Selbstzweck, sondern muss als ökonomisches Prinzip getragen sein von dem berechtigten Bestreben jedes Baubeteiligten, wirtschaftlichen Erfolg zu generieren. „Partnering” bedeutet deshalb zunächst einmal Kooperation und Kollaboration im Interesse dieses allseitigen wirtschaftlichen Erfolgs. In diesem Sinne „echtes Partnering” ist also insbesondere dort gefragt, wo die Vermeidung bzw. Bewältigung der o.g. Störfaktoren nur im Zusammenwirken der Beteiligten gelingen kann.

Daraus lassen sich folgende Kriterien für die partnerschaftliche Gestaltung von Planungs- und Bauverträgen entwickeln:

  • Der verdeckte Wettbewerb um die Generierung von Nachträgen steht einer kooperativen Abwicklung von Bauverträgen entgegen und setzt einen starken Impuls gegen die Vermeidung bzw. frühzeitige gemeinsame Bewältigung der hinter solchen Nachtragsforderungen zumeist stehenden Planungs- bzw. Ausschreibungsfehler. Anstelle eines solchen verdeckten Wettbewerbs muss durch entsprechende Vertragsstrukturen Transparenz geschaffen und durchgesetzt werden. Hierzu bieten sich bspw. die Vereinbarung des Prinzips der „Open Books” und die vertraglich festgelegte Verpflichtung des Auftragnehmers an, seine Gemeinkosten in seiner Urkalkulation in gesonderten Preispositionen auszuweisen, ggf. mit Angaben dazu, ob die Allgemeinen Geschäftskosten umsatzbezogen oder zeitbezogen kalkuliert wurden.
  • Integratives Planen und Bauen dient der Vermeidung bzw. Bewältigung risikoträchtiger Schnittstellen im Planungs- und Bauablauf. Sinnvolles Partnering erfordert dementsprechend, dass Auftraggeber, Planer und Unternehmer miteinander und nicht nebeneinander arbeiten. Ziel dieses durch taugliche vertragliche Regelungen festzulegenden Kollaborationsprozesses ist es, Informationen und Knowhow frühzeitig auszutauschen und allgemein verfügbar zu machen.
  • Eine belastbare Ermittlung und (preisliche) Bewertung von (unabänderbaren) Risiken erfordert die frühzeitige Klärung des Bedarfs des Auftraggebers und die planerische Durchdringung der sich aus jenem Bedarf ergebenden Bauaufgabe schon vor der Invollzugsetzung des eigentlichen Bauvertrages.
  • Das Prinzip einer frühzeitigen und vollständigen Planung des Bauvorhabens ermöglicht darüber hinaus die Erarbeitung eines faktenfundierten Budgets als Grundlage für die bei Abschluss des Bauvertrages zu treffende Preisvereinbarung. Um eine diesen Anforderungen genügende Planungstiefe zu erreichen, müssen die für die Erstellung eines vollständigen Leistungsverzeichnisses erforderlichen Planungsschritte erfolgt sein. Das ist grundsätzlich erst mit Fertigstellung der Ausführungsplanung der Fall. Darüber hinaus muss eine vollständige Terminplanung (Ausführung und Planlieferung) vorliegen.

Vorteile für den Bauherrn:

  • Planungsoptimierung
  • Bau- und Betriebskostenoptimierung
  • Kostentransparenz
  • Konfliktreduzierung
  • Gemeinsames Projektcontrolling
  • Budgetsicherheit
  • Risikominimierung
  • Terminsicherheit
  • Eindeutiges Bau-Soll
  • Einbindung Ausführungskompetenz in Planungsphase
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