Sie planen einen Bau?
Wärmeschutz
Als Generalplaner übernimmt das Ingenieurbüro IBE GmbH die Planung und den Nachweis des baulichen Wärmeschutzes gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Wärmeschutz gemäß Energiesparverordnung
Die Energieeinsparverordnung fordert von Bauherren den Nachweis, dass bei sämtlichen Neubauten, Sanierungen, Umbauten oder Erweiterungen die Vorgaben zur Energieeinsparung im und am Gebäude eingehalten werden. Als Generalplaner übernehmen die erfahrenen Ingenieure der IBE GmbH für Sie die komplette Planung und Ausführung dieses wichtigen Aspekts der Bauphysik. Dabei beachten unsere Experten selbstverständlich alle Anforderungen der EnEV an Nichtwohngebäude zu sommerlichem und winterlichem Wärmeschutz.
Sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
Zu den Zielen der EnEV gehört ein effizienter sommerlicher Wärmeschutz, sodass in den Gebäuden keine Klimaanlage mehr eingesetzt werden muss. Daher erstellen wir für Neubauten und Sanierungen von gewerblich genutzten Gebäuden ein durchdachtes Lüftungskonzept, das die Wärme in den Innenräumen reduziert und weitere Leistungen bietet.
Die EnEV stellt auch Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz in Nichtwohngebäuden. Daher berechnen unsere Fachleute bei der Planung von Neubauten und dem Umbau von gewerblichen Gebäuden den optimalen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für die Fensterverglasung. Da durch einfaches Glas die Wärme aus den Gebäuden entweicht, ist eine Verglasung mit einem möglichst niedrigen U-Wert ein wichtiger Bestandteil für eine effiziente Wärmedämmung. Selbstverständlich achten unsere Ingenieure auch darauf, dass Material und Dämmung der weiteren Bauteile, wie Bodenplatte und Wände, ebenfalls den energetischen und thermischen Vorgaben der Energieeinsparverordnung zum Wärmeschutz entsprechen.
Planung und Nachweis aus einer Hand
Als Bauherr können Sie die IBE GmbH nur als Generalplaner beauftragen. Ein separates Wärmeschutzgutachten erstellen wir nicht. Dafür erhalten Sie von uns Planung, Ausführung und Nachweise aus einer Hand. Das hat für Sie den Vorteil, dass von Anfang an alle baulichen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und stets der aktuellen Energieeinsparverordnung entsprechen. Eine ausführliche Wärmeberatung unserer Fachleute bietet Ihnen diese Leistungen:
- Maßnahmen zu Energieeinsparung und Wärmedämmung
- baulicher Wärmeschutz
- Beratung zu Wärmebrücken
- Berechnungen gemäß DIN V 18599 für Nichtwohngebäude
- Nachweis gemäß Energieeinsparverordnung
Wann sollte die Wärmeberatung erfolgen?
Bei der Vorbereitung Ihres Bauvorhabens stellen Wärmeschutzmaßnahmen von Anfang an einen wichtigen Bestandteil der Bauphysik dar. Da wir als Generalplaner für Sie tätig sind, arbeiten unsere Ingenieure und Statiker gemeinsam an der Planung Ihrer Gewerbeimmobilie. Um eine optimale Abstimmung zu gewährleisten, erstellen wir den Wärmeschutznachweis daher parallel mit der Statik des Gebäudes. Durch die ganzheitliche Beratung können Sie sichergehen, dass sämtliche Maßnahmen zu Wärmeschutz, Klimaschutz, Brandschutz, Lärmschutz, Feuchteschutz und Belüftung des Gebäudes aufeinander abgestimmt sind und optimal umgesetzt werden.